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   BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01   

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https://dejure.org/2001,6770
BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01 (https://dejure.org/2001,6770)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01 (https://dejure.org/2001,6770)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2001 - 2 BvR 1452/01 (https://dejure.org/2001,6770)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unverletzlichkeit der Wohnung - Unverletzlichkeit - Wohnung - Betriebsräume - Geschäftsräume - Durchsuchung - Durchsuchungsanordnung - Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1, 2
    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01
    Dies unterliegt keiner ins Einzelne gehenden Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01
    Der verfassungsrechtlichen Bedeutung dieses Schutzes entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und auch nach Abschluss der Durchsuchung der von der Maßnahme Betroffene die Berechtigung des Grundrechtseingriffs im fachgerichtlichen Verfahren klären lassen kann; der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung steht deren Erledigung durch Vollziehung der Maßnahme nicht entgegen (BVerfGE 96, 27 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01
    Art. 13 Abs. 1 GG bestimmt die Unverletzlichkeit der Wohnung; von diesem Schutz werden auch Betriebs- und Geschäftsräume mitumfasst (BVerfGE 44, 353 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01
    Eine Verletzung der Rechte aus Art. 103 Abs. 1 GG hat der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert begründet (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG; vgl. BVerfGE 89, 381 ).
  • LG Meiningen, 05.08.2022 - 6 Qs 146/22

    Billigung von Straftaten sowie Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener durch das

    Im Beschwerdeverfahren überprüft das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang (BVerfG 28.10.2001, 2 BvR 1452/01).
  • LG Frankfurt/Main, 14.01.2014 - 27 Qs 80/13

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung: Rechtswidrigkeit der Durchsuchung von

    Maßgeblich ist überdies die Einschätzung des Beschwerdegerichts, da dieses im Beschwerdeverfahren die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang zu überprüfen hat (BVerfG 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01).
  • BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06

    Rechtliches Gehör (Anhörungsrüge)

    Das Revisionsgericht - das über die Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden hatte - durfte eine andere rechtliche Beurteilung an die damals vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse knüpfen (vgl. BVerfG - Kammern - Beschl. vom 28. Oktober 2001 - 2 BvR 1452/01; Beschl. vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 und Beschl. vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03).
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