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BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Unverletzlichkeit der Wohnung - Unverletzlichkeit - Wohnung - Betriebsräume - Geschäftsräume - Durchsuchung - Durchsuchungsanordnung - Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1, 2
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 20.07.2001 - 5 Qs 28/01
- BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01
Dies unterliegt keiner ins Einzelne gehenden Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 95, 96 ). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01
Der verfassungsrechtlichen Bedeutung dieses Schutzes entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und auch nach Abschluss der Durchsuchung der von der Maßnahme Betroffene die Berechtigung des Grundrechtseingriffs im fachgerichtlichen Verfahren klären lassen kann; der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung steht deren Erledigung durch Vollziehung der Maßnahme nicht entgegen (BVerfGE 96, 27 ). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01
Art. 13 Abs. 1 GG bestimmt die Unverletzlichkeit der Wohnung; von diesem Schutz werden auch Betriebs- und Geschäftsräume mitumfasst (BVerfGE 44, 353 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01
Eine Verletzung der Rechte aus Art. 103 Abs. 1 GG hat der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert begründet (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG; vgl. BVerfGE 89, 381 ).
- LG Meiningen, 05.08.2022 - 6 Qs 146/22
Billigung von Straftaten sowie Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener durch das …
Im Beschwerdeverfahren überprüft das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang (BVerfG 28.10.2001, 2 BvR 1452/01). - LG Frankfurt/Main, 14.01.2014 - 27 Qs 80/13
Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung: Rechtswidrigkeit der Durchsuchung von …
Maßgeblich ist überdies die Einschätzung des Beschwerdegerichts, da dieses im Beschwerdeverfahren die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang zu überprüfen hat (BVerfG 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01). - BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
Rechtliches Gehör (Anhörungsrüge)
Das Revisionsgericht - das über die Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden hatte - durfte eine andere rechtliche Beurteilung an die damals vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse knüpfen (vgl. BVerfG - Kammern - Beschl. vom 28. Oktober 2001 - 2 BvR 1452/01; Beschl. vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 und Beschl. vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03).